Kurt Wiegel: „Hessisches Kinderförderungsgesetz erhöht die Mittel für Kindertagesstätten um 68 Millionen Euro“

Informationsveranstaltung am 13. März in Alsfeld

ALSFELD/ VOGELSBERGKREIS. Das Hessische Kinderförderungsgesetz soll zum 01.01.2014 in Kraft treten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben CDU und FDP in den Hessischen Landtag eingebracht, der nach mündlicher Anhörung am 7. März und den weiteren Lesungen Ende Mai beschlossen werden soll. Dazu laden CDU-Landtagsabgeordneter Kurt Wiegel sowie der Stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Stephan Paule zu einer Informationsveranstaltung mit der familienpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bettina Wiesmann (Frankfurt), am Mittwoch, 13. März 2013, 20 Uhr, in das „Marktcafe“ nach Alsfeld ein.

Kurt Wiegel erläutert die tragenden Gedanken des Gesetzentwurfes, der sich gerade in der öffentlichen Diskussion befindet: „Für uns steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Es geht nicht um eine reine Betreuung sondern um frühkindliche Bildung. Das wird mit dem Gesetzentwurf für das Hessische Kinderförderungsgesetz deutlich. Mehr Qualität, mehr Mittel und bessere Rahmenbedingungen werden gegeben“.

Bereits in den vergangenen Jahren seien die Mittel für frühkindliche Bildung kontinuierlich  erhöht worden. Das Land zahle ab 2014 durchschnittlich 424,5 Millionen Euro an die Kommunen und freien Träger; dies seien rund 68,7 Millionen mehr als im Jahr 2012, als jährlich noch 355,8 Millionen Euro aufgewendet wurden (Zum Vergleich im Jahr 1999 lag der Betrag bei 74,5 Millionen Euro). Damit gäbe es vom Land so viel Geld wie noch nie für Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung, hebt Wiegel hervor.

„Wenn es um die Betreuung unserer Kleinsten geht, steht eine hohe Qualität im Vordergrund, und das spiegelt sich auch in unserem Gesetzentwurf wider. Der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren (BEP) erfährt große Anerkennung. Über eine qualitätsorientierte Förderkomponente für Einrichtungen, die nach dem BEP arbeiten, wird die Qualität in der Kinderbetreuung von ihrem schon heute hohen Niveau aus für die Zukunft noch weiter gestärkt.

Zudem bekommen die Träger mehr Flexibilität hinsichtlich der Organisation der Einrichtungen. Der Fachkraftkatalog wird auch für nichtpädagogische Berufsgruppen geöffnet. Um bei aller Flexibilität die Qualität weiterhin sicherzustellen, gelten klar formulierte Voraussetzungen für deren Einsatz. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüft das örtliche Jugendamt“, erläutert der CDU-Politiker. Mit der Öffnung des Fachkraftkatalogs soll beispielweise Kinderkrankenpfleger oder Logopäden die Möglichkeit gegeben werden, in den Einrichtungen zum Einsatz kommen. Hierdurch können, je nach dem pädagogischen Konzept, Teams gebildet werden.

„Durch das Gesetz werden neue Anreize für Qualität in der frühkindlichen Bildung geschaffen. Neben der Stärkung des BEP gibt es auch eine bessere Ausstattung für Einrichtungen in denen viele  Kinder mit Migrationshintergrund oder aus Familien mit einem niedrigen Einkommen betreut werden. Zudem wird die Pauschale für Kinder mit Behinderung erhöht. Mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz bringen wir ein zukunftsweisendes Gesetz auf den Weg. Das Wohl der Kinder, die Wahlfreiheit der Eltern und möglichst gute Umsetzbarkeit für die Träger stehen dabei im Mittelpunkt“, unterstreicht Wiegel.
 
Die Förderung werde sich künftig nicht mehr an den Gruppen sondern am einzelnen Kind orientieren. Bisher sei diese kindbezogene Ausgestaltung nur im U3-Bereich gegeben. Das soll nun vereinheitlicht werden, beschreibt der Landtagsabgeordnete die Ziele des Gesetzentwurfes.
 
Durch das Hessische Kinderförderungsgesetz werde den Trägern mehr Flexibilität eingeräumt. Der Fachkraftbedarf wird sich pro Kind nach Alter und Betreuungsumfang berechnen (Fachkraft-Kind-Relation). Damit sich die Träger auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen können, gibt es Übergangsregelungen. Träger, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Betriebserlaubnis haben, können bis zum 1. September 2015 von den neuen Rahmenbedingungen abweichen. Die bis zum 31.12.2014 befristete Mindestverordnung (MVO) wird mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz aufgehoben.